1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten eine medizinische Diagnose, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung beinhalten. Auch ein Osteopath darf ausschließlich auf ärztliche Verordnung hin arbeiten.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Ihre Osteopathin/ Physiotherapeutin hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden Osteopathin/ Physiotherapeutin als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückerstattung gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie gegebenenfalls eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch den Chefarzt ihrer Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten.
1.4. Befund
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihre Osteopathin/ Physiotherapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
2. Ablauf der Therapie
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihre Osteopathin/ Physiotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihre AnsprechpartnerIn in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit ihr vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie: Behandlungsfrequenz, Behandlungsumfang, Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Behandlungstermine.
Bitte bedenken Sie, dass Sie sich zur genauen Befundung bis auf die Unterwäsche entkleiden müssen, falls das für Sie ein Problem darstellt, informieren Sie Ihre Osteopathin/ Physiotherapeutin vorher darüber.
2.2. Behandlung
Die Leistung Ihrer Osteopathin/ Physiotherapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere:
2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer Osteopathin/ Physiotherapeutin
2.4. Dokumentation
Ihre Osteopathin/ Physiotherapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Osteopathin/ Physiotherapeutin. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer Osteopathin/ Physiotherapeutin und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3. Kosten
3.1. Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung und benötigter Zeit. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der Honorarliste Ihrer Osteopathin/ Physiotherapeutin. Die Kosten der individuell in Anspruch genommenen Behandlung werden Ihnen von Ihrer Osteopathin/ Physiotherapeutin zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und befinden sich auf der Homepage www.physio-schlack.at unter der Rubrik Patienteninformation, eine Preisliste hängt im Wartezimmer aus.
3.2. Zahlungsmodus
Ihre Osteopathin/Physiotherapeutin stellt Ihnen am Ende jeder Therapieeinheit einen Barbeleg aus, am Ende der Serie bekommen Sie dann eine Honorarnote über sämtlichen zur
Behandlungsserie gehörigen Therapieeinheiten, die sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Möchten Sie jede einzelne Therapieeinheit separat bei Ihrer Krankenkasse einreichen, bekommen Sie zu jeder Zahlung eine Honorarnote, jedoch keine Sammelhonorarnote am Ende der Behandlungsserie. Die Zahlung erfolgt per Bankomatzahlung, unmittelbar nach jeder Therapieeinheit, eine abweichende Zahlungsmethode wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert.
4. Einen vereinbarten Behandlungstermin absagen
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer Osteopathin/ Physiotherapeutin mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihre Osteopathin/Physiotherapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
5. Ende der Behandlung
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sowohl Ihnen als auch Ihrer Osteopathin/ Physiotherapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu 4.).