Patienteninformation

Terminvereinbarung und Verordnungen

  • Um schnell einen Termin zu bekommen bitte ich Sie mich telefonisch oder per Mail zu kontaktieren.  > Kontakt
  • Im Rahmen der Osteopathie können einige Therapieinterventionen im Rahmen der Physiotherapie bei Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Deshalb ist es notwendig, dass Sie ein Rezept, bzw. eine Überweisung von Ihrem Arzt mit beispielsweise 6 x EHG á 45 Minuten und Osteopathie im Rahmen der Physiotherapie, ausstellen lassen. Ohne Verordnung kann ich keine Therapie anbieten, da es gesetzlich so vorgesehen ist, dass ich ohne Zuweisung eines Arztes nicht behandeln darf.
  • Liegen Ihnen aktuelle Befunde, Röntgenbilder, MRI oder Medikamentenlisten vor, so bitte ich Sie diese mitzubringen.
  • Ich reserviere für Sie meine Zeit für Ihren Termin, daher bitte ich Sie, können Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie ihn rechtzeitig (24 Stunden vorher) ab.
  • Ich bin Wahltherapeutin und habe keinen Kassenvertrag, das heißt, nach jeder Behandlung stelle ich eine Rechnung mit den von mir erbrachten Leistungen, die Sie mit Ihren Zahlungsbelegen und der Originalverordnung am Ende der Behandlungen bei Ihrer Versicherung und Zusatzversicherung einreichen können.  > Info 
  • Fragen Sie Ihre Zusatzversicherung, ob Ihre Zusatzkostenzahlung abgedeckt ist. 

Bitte bringen Sie zur ersten Therapieeinheit, der Erstordination unbedingt

  • ihre Verordnung, (liegt mir persönlich keine Verordnung vor, kann ich keine Therapie durchführen, ein späteres Nachreichen der Verordnung ist nicht zulässig.)
  • ihre Befunde
  • einen chronologischen Ablauf Ihrer Krankengeschichte inkl. OPs Unfälle, Verletzungen, Medikamenteneinnahmen über einen längeren Zeitraum, längere Krankheiten oder immer wiederkehrende Beschwerden, mit.
  • Je genauer die zeitlichen Angaben in der Anamnese erhoben werden können, desto schneller kann ich einen Zusammenhang zwischen Ihren derzeitigen Beschwerden und der Ursache herleiten. Je früher wir gemeinsam ihre Primärursache herausfinden, verkürzt sich die Anzahl der Behandlungseinheiten
  • Bitte bedenken Sie, dass eine Praxis für Osteopathie und Physiotherapie eine Einrichtung ist, die Systemrelevant ist und es deshalb unbedingt notwendig ist, ein FFP2 Maske ab einem Alter von 7 Jahren, zu tragen.
  • Bitte ersparen Sie uns eine Diskussion über diese Maßnahmen, es gibt keine Ausnahmen, die Maske während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten der Praxis abzunehmen.
  • Bei Behandlungen von Säuglingen und Kindern ist es ratsam die eigene Kuscheldecke und unbedingt Nahrung / etwas zu trinken mitzubringen, sowie Wickelutensilien, da diese Bedürfnisse bei Bedarf auch unverhofft sofort erfüllt werden müssen, die Kinder fühlen sich wohler, wenn sie ihre eigenen Spielsachen, Kuscheltücher etc. In dieser ungewohnten Umgebung zur Verfügung haben.
  • Bitte lesen Sie sich den Behandlungsvertrag durch und überdenken Sie, ob sie mit den Rahmenbedingungen einverstanden sind, damit keine Missverständnisse entstehen.

WICHTIG: Bitte lesen Sie sich im Vorfeld den Behandlungsvertrag durch, diesen erhalten Sie in meiner Praxis. Vor der ersten Behandlung ist dieser Vertrag zu unterzeichnen.  > Behandlungsvertrag

Praxis für Osteopathie und Physiotherapie

Christina Schlack

4571 Steyrling, Steyrling 263 

T: +4369913873784

Termine und Infos:

Zur Beratung und Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich bitte per Telefon oder Kontaktformular.